Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

(1) Die AGB gelten für die Teilnahme an allen angebotenen Veranstaltungen nach Maßgabe des zwischen dem Institut und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrages.

(2) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2 Anmeldung – Vertragsschluss

Der Vertrag kommt auf dem Wege des elektronischen Geschäftsverkehrs oder aufgrund schriftlicher Anmeldung des Teilnehmers und schriftlicher Bestätigung durch das Institut zustande. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt.

§ 3 Widerrufsbelehrung

Sofern der Kunde ein Verbraucher ist und der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurde (Fernabsatzvertrag), steht dem Kunden das in diesem Abschnitt beschriebene Widerrufsrecht zu.

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Institut für angewandte Positive Psychologie
Ralf Giesen & Team
Belziger Str. 7
10823 Berlin

E-Mail: info@ifapp.de

§ 4 Änderungen in der Trainerbelegung und am Curriculum

Das Institut behält sich das Recht vor, an der auf der Website und den Informationsmaterialien veröffentlichten Trainerbelegung und am Curriculum Änderungen aus inhaltlichen, didaktischen, methodischen oder organisatorischen Gründen vorzunehmen.

§ 5 Besondere Bestimmungen zu NLP-Ausbildungen im ifapp

(1) Die Teilnahme an einem NLP-Einführungsseminar ist Voraussetzung für die NLP-Practitioner-Ausbildung. Teilnahmevoraussetzung für die NLP-Master-Ausbildung ist der Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung zum NLP-Practitioner (DVNLP). Teilnahmevoraussetzung für die Trainer-Ausbildung (DVNLP) ist der Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung zum NLP-Master (DVNLP). Teilnahmevoraussetzung für die Coach-Ausbildung (DVNLP) ist mindestens der Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung zum NLP-Practitioner (DVNLP). Bei einer abgeschlossenen NLP-Ausbildung unter einem anderen Dachverband besteht die Möglichkeit einer Nachzertifizierung im ifapp.

(2) Laut Richtlinien des DVNLP ist die Zertifizierungsgebühr gesondert auszuweisen. Diese beträgt derzeit 26,-€€. Sie wird von den Teilnehmern an das ifapp gezahlt und so an den Verband weitergegeben.

§ 6 Leistungsort und Leistungsumfang

(1) Die Veranstaltungen finden – sofern nicht anders angegeben – in den ifapp-Geschäftsräumen in der Belziger Straße 7 in Berlin-Schöneberg statt.

(2) Zum Leistungsumfang gehören keine psychotherapeutischen Leistungen; die Veranstaltungen können solche nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt normale körperliche und seelische Belastbarkeit voraus. Kunden, die sich in therapeutischer Behandlung befinden, sollten ihre Teilnahme mit ihrem Therapeuten absprechen.

(3) Sofern Veranstaltungen (oder Teile von Seminaren) im Ausland stattfinden, gehört zum Leistungsumfang das jeweilige Training (bzw. Coaching). Nicht zum Leistungsumfang gehören der Transfer zum dortigen Seminarort und die anfallenden Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Diese sind vom Teilnehmer gesondert zu tragen.

§ 7 Entgelt und Zahlungsbedingungen

Für Entgelt und Zahlungsbedingungen gelten die jeweiligen Anmeldeformulare für die einzelnen Seminare, Workshops und Ausbildungen.

§ 8 Vertragsdauer – Kündigung

(1) Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem zwischen dem Institut und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrag.

(2) Eine Kündigung des Vertrages ist nur aus wichtigem Grund möglich (außerordentliche Kündigung). Hierbei gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 9 Haftung für Schäden

(1) Die Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet das ifapp für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Rücktritt des Teilnehmers – Stornierung

(1) Der Teilnehmer kann bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Nach Beginn der Veranstaltung ist nur eine Kündigung aus wichtigem Grunde möglich (vgl. § 8). Das Institut hat in diesem Fall einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese bemisst sich nach der unter Abs. 2 aufgeführten Staffelung. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass dem Institut kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Es besteht auch die Möglichkeit, einen die Teilnahmevoraussetzungen erfüllenden Ersatzteilnehmer zu stellen. Für diesen Wechsel erhebt das Institut eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,-€€.

(2) Bei Rücktritt nach Abs. 1 gilt folgende Preisstaffelung:

Bei NLP-Ausbildungen im ifapp:

– Bis vier Wochen vor Beginn der Ausbildung: Bearbeitungsgebühr i.H.v. 100,-€ €

– Bis einen Tag vor Beginn der Ausbildung: Bearbeitungsgebühr i.H.v. 150,-€

Bei zwei- bis fünftägigen Veranstaltungen in Deutschland:

– Bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung: Bearbeitungsgebühr i.H.v. 50,-€€

– Bis einen Tag vor Beginn der Veranstaltung: Bearbeitungsgebühr i.H.v. 100,-€€

Bei Veranstaltungen im Ausland (außer NLP-Ausbildungen):

– Bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung: Bearbeitungsgebühr i.H.v. 150,-€

– Bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 50% der gebuchten Leistung

– Ab dem 13. Tag vor Beginn der Veranstaltung: 90% der gebuchten Leistung

§ 11 Rücktritt des Veranstalters

Das Institut ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn:

– für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen
– die Veranstaltung aus vom Institut zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss.

In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu.

§ 12 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer gegenüber dem Institut oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§ 13 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz.

(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz zuständige Gericht.

Berlin, 1. September 2022